§ 1877 – Aufwendungsersatz
BGB · Bürgerliches Gesetzbuch
Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung
Zitierende Gerichtsentscheidungen
- BGH, Beschl. v. 15.04.2026 – XII ZB 521/25ECLI:DE:BGH:2026:150426BXIIZB521.25.0
1. Der für die Gebührenberechnung des berufsmäßigen Ergänzungspflegers maßgebliche Gegenstandswert ist nicht gemäß § 46 Abs. 3 FamGKG auf einen Höchstbetrag von einer Million Euro begrenzt (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 12. November 2025 - XII ZB 275/24, FamRZ 2026, 309). 2. Für das Anfallen einer Einigungsgebühr nach Nr. 1000 Abs. 1 VV RVG reicht die bloße Anbahnung eines Rechtsverhältnisses nicht aus (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 14. August 2024 - XII ZB 478/22, FamRZ 2024, 1897).
- BGH, Beschl. v. 04.02.2026 – XII ZB 419/25ECLI:DE:BGH:2026:040226BXIIZB419.25.0
1. Zu den Anforderungen an eine gerichtliche Geltendmachung der pauschalen Betreuervergütung zwecks Wahrung der Ausschlussfrist des § 16 Abs. 3 Satz 1 VBVG aF (seit 1. Januar 2026: § 15 Abs. 3 Satz 1 VBVG). 2. Die in § 16 Abs. 3 Satz 1 VBVG aF geregelte Ausschlussfrist für die gerichtliche Geltendmachung der pauschalen Betreuervergütung verstößt nicht gegen das Grundgesetz.
- BGH, Beschl. v. 28.05.2025 – XII ZB 329/24ECLI:DE:BGH:2025:280525BXIIZB329.24.0
Die Frage, unter welchen Umständen ein Verfahrenspfleger im Einzelfall die Voraussetzungen erfüllt, unter denen ihm eine Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz zu bewilligen ist, obliegt einer wertenden Betrachtung des Tatrichters (im Anschluss an Senatsbeschlüsse vom 8. Januar 2025 - XII ZB 477/22, MDR 2025, 415 und vom 24. September 2014 - XII ZB 444/13, FamRZ 2015, 137).
- BGH, Beschl. v. 12.11.2024 – IV ZB 7/24ECLI:DE:BGH:2024:121124BIVZB7.24.0
Die Kosten einer Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung für ein im mittellosen Nachlass vorhandenes Grundstück sind keine dem berufsmäßig tätigen Nachlasspfleger aus der Staatskasse zu erstattenden Aufwendungen.
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