§ 1944 – Ausschlagungsfrist
BGB · Bürgerliches Gesetzbuch
Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung
Zitierende Gerichtsentscheidungen
- BGH, Beschl. v. 04.09.2024 – IV ZB 37/23ECLI:DE:BGH:2024:040924BIVZB37.23.0
Eine teleologische Reduktion des Anwendungsbereichs des § 1643 Abs. 2 Satz 2 BGB a.F., § 1643 Abs. 3 Satz 1 BGB n.F. kommt für den Fall, dass ein als gewillkürter Erbe berufener Elternteil für sich im eigenen Namen und als vertretungsberechtigter Elternteil für das als Ersatzerbe eingesetzte Kind die gewillkürte Erbschaft bei werthaltigem Nachlass ausschlägt, um die gesetzliche Erbfolge zu ermöglichen und das gesetzliche Erbe für sich anzunehmen (sog. lenkende Ausschlagung), nicht in Betracht.
- BGH, Beschl. v. 22.02.2023 – V ZB 22/21ECLI:DE:BGH:2023:220223BVZB22.21.0
- C-617/20 – Verfahren auf Betreiben von T.N. und N.NECLI:EU:C:2022:426
Vorlage zur Vorabentscheidung – Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen – Erbrechtliche Maßnahmen – Verordnung (EU) Nr. 650/2012 – Art. 13 und 28 – Gültigkeit der Erklärung über die Ausschlagung einer Erbschaft – Erbe, der seinen Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat als dem des für die Rechtsnachfolge von Todes wegen zuständigen Gerichts hat – Vor dem Gericht des Mitgliedstaats des gewöhnlichen Aufenthalts des Erben abgegebene Erklärung
- BGH, Beschl. v. 16.01.2019 – IV ZB 20/18, IV ZB 21/18ECLI:DE:BGH:2019:160119BIVZB20.18.0
Ein Auslandsaufenthalt im Sinne des § 1944 Abs. 3 BGB liegt jedenfalls dann nicht vor, wenn sich einer der beiden gesetzlichen Vertreter eines minderjährigen Erben bei dem Beginn der Frist lediglich für einige Stunden zu einem Tagesausflug im Ausland aufhält und planmäßig noch am selben Tag an seinen Wohnort im Inland zurückkehrt.
- BFH, Urt. v. 20.01.2016 – II R 34/14
Die vom Erben als Gesamtrechtsnachfolger aufgrund Erbanfalls nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG i.V.m. § 1922 BGB geschuldete Erbschaftsteuer ist eine Nachlassverbindlichkeit, die vom FA als Nachlassinsolvenzforderung im Nachlassinsolvenzverfahren geltend gemacht werden kann.
- BGH, Urt. v. 12.01.2011 – IV ZR 230/09
1. Die Ausschlagung eines Vermächtnisses ist nicht fristgebunden. Eine entsprechende Anwendung der Ausschlagungsfrist des § 1944 BGB auf Vermächtnisse kommt auch bei wechselbezüglichen Verfügungen im Sinn von §§ 2270, 2271 BGB nicht in Betracht . 2. Hat bei einem gemeinschaftlichen Testament der überlebende Ehegatte das ihm Zugewendete ausgeschlagen und eine neue abweichende Verfügung von Todes wegen getroffen und hat dies nach § 2270 Abs. 1 BGB die Unwirksamkeit der Verfügung des vorverstorbenen Ehegatten zur Folge, bleibt es bei der Unwirksamkeit selbst wenn der überlebende Ehegatte seine Verfügung erneut ändert .
- BVerwG, Beschl. v. 14.04.2010 – 8 B 88/09
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