§ 366 – Anrechnung der Leistung auf mehrere Forderungen
BGB · Bürgerliches Gesetzbuch
Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung
Zitierende Gerichtsentscheidungen
- BAG, Urt. v. 16.04.2025 – 10 AZR 80/24ECLI:DE:BAG:2025:160425.U.10AZR80.24.0
1. Die Übertragung der sog. Kryptowährung Ether (ETH) zur Erfüllung von Provisionsansprüchen des Arbeitnehmers kann, wenn dies bei objektiver Betrachtung im Interesse des Arbeitnehmers liegt, grundsätzlich als Sachbezug iSv. § 107 Abs. 2 Satz 1 GewO vereinbart werden. 2. Der unpfändbare Betrag des Arbeitsentgelts muss dem Arbeitnehmer aber nach § 107 Abs. 2 Satz 5 GewO in Geld ausgezahlt werden. Soweit dies nicht der Fall ist, ist die Sachbezugsvereinbarung - wegen der Teilbarkeit des Sachbezugs Ether ggf. nur teilweise - nichtig.
- BFH, Urt. v. 19.03.2025 – X R 20/23ECLI:DE:BFH:2025:U.190325.XR20.23.0
1. Eine Tilgungsbestimmung (§ 225 Abs. 1 der Abgabenordnung --AO--) ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung, die nach den Regeln der §§ 133, 157 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) auszulegen ist und auf die die Vorschriften der §§ 116 ff. BGB entsprechende Anwendung finden. 2. Auch ein Dritter, der auf eine fremde Steuerschuld leistet (§ 48 Abs. 1 AO), gibt eine Tilgungsbestimmung im Sinne von § 225 Abs. 1 AO ab. 3. Hat ein Dritter, der auf eine fremde Steuerschuld geleistet hat, seine Tilgungsbestimmung (§ 48 Abs. 1 i.V.m. § 225 Abs. 1 AO) wegen einer Drohung nach § 123 Abs. 1 Alternative 2 BGB wirksam angefochten, ist die Tilgungsbestimmung gemäß § 142 BGB als von Anfang an nichtig anzusehen. Dem Dritten kann in diesem Fall ein Erstattungsanspruch nach § 37 Abs. 2 Satz 1 und 2 AO zustehen.
- BGH, Beschl. v. 18.03.2025 – 6 StR 622/24ECLI:DE:BGH:2025:180325B6STR622.24.1
- Irrtümliche Zahlung eines Rundfunkbeitrags auf fremde Beitragsschuld (Fürzahler), Verletzung der Anzeigepflicht 1. Mit Lastschrift eingezogene Rundfunkbeiträge erfüllen die Beitragsschuld des Beitragsschuldners, auf den das in der Abbuchung bezeichnete Rundfunkbeitragskonto lautet. Dies gilt auch, wenn der Beitragsschuldner umgezogen ist und die Beitragspflicht deswegen im Hinblick auf die neue Wohnung besteht, weil die Rundfunkbeitragskonten von den Landesrundfunkanstalten zu Recht personenbezogen geführt werden (wie VGH BW, Urt. v. 1. August 2022 - 2 S 3368/21 -, juris Rn. 43). 2. Mit Lastschrift eingezogene Rundfunkbeiträge erfüllen auch dann keine eigene Beitragsschuld für den Inhaber des Bankkontos, wenn die Abbuchungen das Rundfunkbeitragskonto eines bisherigen Wohnungsinhabers bezeichnen und der Inhaber des Bankkontos zurechenbar den Eindruck hervorgerufen hat, die Beitragspflicht des bisherigen Beitragsschuldners erfüllen zu wollen (Fürzahler). 3. Der bei der Rundfunkanstalt bisher nicht als Beitragsschuldner angemeldete, in der Wohnung verbleibende Wohnungsinhaber ist mit dem Auszug des angemeldeten Beitragsschuldners gemäß § 8 Abs. 1 RBStV hinsichtlich des Innehabens der Wohnung selbst zu einer Anzeige gegenüber der Rundfunkanstalt verpflichtet.
Irrtümliche Zahlung eines Rundfunkbeitrags auf fremde Beitragsschuld (Fürzahler), Verletzung der Anzeigepflicht 1. Mit Lastschrift eingezogene Rundfunkbeiträge erfüllen die Beitragsschuld des Beitragsschuldners, auf den das in der Abbuchung bezeichnete Rundfunkbeitragskonto lautet. Dies gilt auch, wenn der Beitragsschuldner umgezogen ist und die Beitragspflicht deswegen im Hinblick auf die neue Wohnung besteht, weil die Rundfunkbeitragskonten von den Landesrundfunkanstalten zu Recht personenbezogen geführt werden (wie VGH BW, Urt. v. 1. August 2022 - 2 S 3368/21 -, juris Rn. 43). 2. Mit Lastschrift eingezogene Rundfunkbeiträge erfüllen auch dann keine eigene Beitragsschuld für den Inhaber des Bankkontos, wenn die Abbuchungen das Rundfunkbeitragskonto eines bisherigen Wohnungsinhabers bezeichnen und der Inhaber des Bankkontos zurechenbar den Eindruck hervorgerufen hat, die Beitragspflicht des bisherigen Beitragsschuldners erfüllen zu wollen (Fürzahler). 3. Der bei der Rundfunkanstalt bisher nicht als Beitragsschuldner angemeldete, in der Wohnung verbleibende Wohnungsinhaber ist mit dem Auszug des angemeldeten Beitragsschuldners gemäß § 8 Abs. 1 RBStV hinsichtlich des Innehabens der Wohnung selbst zu einer Anzeige gegenüber der Rundfunkanstalt verpflichtet.
- BGH, Beschl. v. 19.11.2024 – 4 StR 388/24ECLI:DE:BGH:2024:191124B4STR388.24.0
- BGH, Beschl. v. 10.09.2024 – XI ZR 177/23ECLI:DE:BGH:2024:100924BXIZR177.23.0
- BAG, Urt. v. 28.03.2023 – 9 AZR 488/21ECLI:DE:BAG:2023:280323.U.9AZR488.21.0
- BGH, Urt. v. 12.01.2023 – III ZR 133/20ECLI:DE:BGH:2023:120123UIIIZR133.20.0
- BGH, Beschl. v. 22.12.2022 – 4 StR 182/22ECLI:DE:BGH:2022:221222B4STR182.22.0
- BGH, Beschl. v. 12.07.2022 – 6 StR 196/22ECLI:DE:BGH:2022:120722B6STR196.22.0
Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 366 BGB und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.
Kann ich § 366 BGB direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?
Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.
Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.