§ 39 – Austritt aus dem Verein
BGB · Bürgerliches Gesetzbuch
Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung
Zitierende Gerichtsentscheidungen
- BGH, Beschl. v. 31.07.2017 – II ZR 10/15ECLI:DE:BGH:2017:310717BIIZR10.15.0
- BAG, Urt. v. 21.03.2017 – 3 AZR 619/15ECLI:DE:BAG:2017:210317.U.3AZR619.15.0
- BGH, Urt. v. 29.07.2014 – II ZR 243/13
1. Eine Kündigungsfrist in der Satzung eines in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins organisierten Arbeitgeberverbandes, die sechs Monate überschreitet, ist auch unter Berücksichtigung der durch Art. 9 Abs. 3 GG geschützten berechtigten Belange des Verbandes regelmäßig nicht mit der in Art. 9 Abs. 3 GG gewährleisteten individuellen Koalitionsfreiheit seiner Mitglieder vereinbar. 2. Überschreitet die in der Satzung eines Arbeitgeberverbandes bestimmte Kündigungsfrist die im Hinblick auf Art. 9 Abs. 3 GG zulässige Dauer, bleibt die Regelung in dem mit Art. 9 Abs. 3 GG vereinbaren Umfang aufrechterhalten.
- BGH, Beschl. v. 17.09.2013 – II ZR 120/12
- BAG, Urt. v. 17.02.2010 – 5 AZR 191/09
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