§ 675s – Ausführungsfrist für Zahlungsvorgänge
BGB · Bürgerliches Gesetzbuch
Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung
Zitierende Gerichtsentscheidungen
- BGH, Urt. v. 14.11.2024 – IX ZR 13/24ECLI:DE:BGH:2024:141124UIXZR13.24.0
Im Rahmen der Inkongruenzanfechtung ist die verfrühte Leistung im Ganzen zurück zu gewähren, nicht nur in Höhe des Nutzungsvorteils (Zwischenzinses).
- BPatG, Beschl. v. 07.06.2016 – 27 W (pat) 520/15
- BGH, Urt. v. 25.11.2015 – IV ZR 169/14
- BPatG, Beschl. v. 11.03.2014 – 27 W (pat) 570/13
Sofortüberweisung Bei einer „Sofortüberweisung“, die nicht bankintern abgewickelt werden kann, ist nicht zu erwarten, dass die Gutschrift bei der anderen Bank am gleichen Tag erfolgt.
- BPatG, Beschl. v. 01.12.2011 – 30 W (pat) 544/10
- BPatG, Beschl. v. 17.02.2011 – 30 W (pat) 99/10
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