§ 843 – Geldrente oder Kapitalabfindung
BGB · Bürgerliches Gesetzbuch
Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung
Zitierende Gerichtsentscheidungen
- BGH, Beschl. v. 14.10.2025 – VI ZR 24/25ECLI:DE:BGH:2025:141025BVIZR24.25.0
Zur Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs durch offenkundig überspannte Anforderungen an die Substantiierungspflicht des Geschädigten hinsichtlich des Eintritts eines Haushaltsführungs- und Mehrbedarfsschadens.
- BGH, Urt. v. 07.10.2025 – VI ZR 246/24ECLI:DE:BGH:2025:071025UVIZR246.24.0
1. Bei der Beschädigung eines Kraftfahrzeugs ist ein Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung ausgeschlossen, wenn der Geschädigte (selbst) über ein zweites Fahrzeug (Zweitwagen) verfügt, dessen ersatzweiser Einsatz ihm zumutbar ist. 2. Stellt ein durch den Unfall rechtlich nicht betroffener Dritter dem Geschädigten ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung, schließt dies den Anspruch des Geschädigten auf Nutzungsausfallentschädigung grundsätzlich nicht aus. 3. Ist der Dritte seinerseits durch den Unfall rechtlich betroffen, etwa weil das beschädigte Fahrzeug ihm gehört, und mietet er infolge des Unfalls ein Ersatzfahrzeug an, das er dem nutzungsberechtigten Geschädigten zur Verfügung stellt und dessen Nutzung diesem zumutbar ist, so schließt dies im Hinblick auf den dadurch ausgelösten Anspruch des Dritten gegen den Schädiger auf Ersatz der Mietwagenkosten den Anspruch des Geschädigten auf Nutzungsausfallentschädigung aus.
- BGH, Beschl. v. 10.12.2024 – VI ZR 323/23ECLI:DE:BGH:2024:101224BVIZR323.23.0
rechtliches Gehör Zur Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen von Vortrag zu einem übereinstimmenden Verständnis eines Vorbehalts in einer Abfindungsvereinbarung.
- BGH, Urt. v. 03.12.2024 – VIa ZR 1095/22ECLI:DE:BGH:2024:031224UVIAZR1095.22.0
- BGH, Urt. v. 05.11.2024 – VI ZR 12/24ECLI:DE:BGH:2024:051124UVIZR12.24.0
Zu den Anforderungen an den Tatrichter hinsichtlich der Darlegung der tatsächlichen Grundlagen einer nach § 287 ZPO vorgenommenen Schadensschätzung (hier: Stundensatz bei fiktiver Berechnung eines Haushaltsführungsschadens).
- BFH, Urt. v. 15.10.2024 – IX R 26/23ECLI:DE:BFH:2024:U.151024.IXR26.23.0
1. NV: Die erst in einem späteren Veranlagungszeitraum vom Schädiger erstattete Steuerlast auf den Verdienstausfallschaden hat zur Folge, dass keine für eine tarifermäßigte Besteuerung gemäß § 34 Abs. 2 Nr. 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) erforderliche Zusammenballung von Einkünften vorliegt. 2. NV: Der Ersatz eines Verdienstausfallschadens stellt keine Vergütung für eine mehrjährige Tätigkeit gemäß § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG dar.
- BFH, Urt. v. 15.10.2024 – IX R 5/23ECLI:DE:BFH:2024:U.151024.IXR5.23.0
1. Der einem Steuerpflichtigen zu gewährende Ersatz eines Verdienstausfallschadens führt auch in Höhe der hierauf entfallenden Einkommensteuer zu steuerbaren Einkünften gemäß § 24 Nr. 1 Buchst. a des Einkommensteuergesetzes (EStG). 2. Die erst in einem späteren Veranlagungszeitraum vom Schädiger erstattete Steuerlast auf den Verdienstausfallschaden hat zur Folge, dass keine für eine tarifermäßigte Besteuerung gemäß § 34 Abs. 2 Nr. 2 EStG erforderliche Zusammenballung von Einkünften vorliegt. 3. Der Ersatz eines Verdienstausfallschadens stellt keine Vergütung für eine mehrjährige Tätigkeit gemäß § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG dar.
- BGH, Urt. v. 03.07.2023 – VIa ZR 1498/22ECLI:DE:BGH:2023:030723UVIAZR1498.22.0
- BGH, Urt. v. 03.07.2023 – VIa ZR 155/23ECLI:DE:BGH:2023:030723UVIAZR155.23.0
- BGH, Urt. v. 26.06.2023 – VIa ZR 1619/22ECLI:DE:BGH:2023:260623UVIAZR1619.22.0
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