§ 1 – Beitrag in der Alterssicherung der Landwirte

BGL_2004 · Gesetz zur Bestimmung der Beiträge und Beitragszuschüsse in der Alterssicherung der Landwirte für 2004

(1)Der Beitrag in der Alterssicherung der Landwirte beträgt für das Kalenderjahr 2004 monatlich 201 Euro.
(2)Der Beitrag in der Alterssicherung der Landwirte beträgt für das Beitrittsgebiet für das Kalenderjahr 2004 monatlich 169 Euro.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 1 BGL_2004 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

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