§ 1 – Beitrag in der Alterssicherung der Landwirte

BGL_2007 · Gesetz zur Bestimmung der Beiträge und Beitragszuschüsse in der Alterssicherung der Landwirte für 2007

(1)Der Beitrag in der Alterssicherung der Landwirte beträgt für das Kalenderjahr 2007 monatlich 204 Euro.
(2)Der Beitrag in der Alterssicherung der Landwirte beträgt für das Beitrittsgebiet für das Kalenderjahr 2007 monatlich 176 Euro.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 1 BGL_2007 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

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