§ 3 – Wirkungen des Haushaltsplans
BHO · Bundeshaushaltsordnung
Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung
Zitierende Gerichtsentscheidungen
- BVerwG, Urt. v. 10.04.2025 – 2 C 16.24ECLI:DE:BVerwG:2025:100425U2C16.24.0
Bei einer Auseinandersetzung zwischen dem Deutschen Bundestag und einem früheren Bundeskanzler um die in Form eines Parlamentsgesetzes getroffene Entscheidung, ob und inwieweit dem früheren Amtsinhaber Haushaltsmittel des Bundes zur Wahrnehmung nachwirkender Verpflichtungen aus dem früheren Amt zuzuweisen sind, handelt es sich um eine verfassungsrechtliche Streitigkeit, sodass der Verwaltungsrechtsweg nach § 40 Abs. 1 Satz 1 VwGO nicht eröffnet ist.
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