§ 50 – Planung
BIMSCHG · Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge
Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung
Zitierende Gerichtsentscheidungen
- BVerwG, Beschl. v. 15.12.2025 – 9 B 14.24ECLI:DE:BVerwG:2025:151225B9B14.24.0
- BVerwG, Beschl. v. 15.12.2025 – 9 B 15.24ECLI:DE:BVerwG:2025:151225B9B15.24.0
- BVerwG, Beschl. v. 15.12.2025 – 9 B 12.24ECLI:DE:BVerwG:2025:151225B9B12.24.0
- BVerwG, Beschl. v. 15.12.2025 – 9 B 13.24ECLI:DE:BVerwG:2025:151225B9B13.24.0
- BVerwG, Beschl. v. 15.12.2025 – 9 B 11.24ECLI:DE:BVerwG:2025:151225B9B11.24.0
- BVerwG, Urt. v. 27.03.2025 – 7 A 3.24ECLI:DE:BVerwG:2025:270325U7A3.24.0
Als Ersatzmaßnahmen im Sinne des § 15 Abs. 2 Satz 3 BNatSchG sind solche Maßnahmen geeignet, die sich in ihrer Wirkung auf die Funktionen des durch den Eingriff betroffenen Naturraums erstrecken. Daher kommen auch in einem benachbarten Naturraum verwirklichte Ersatzmaßnahmen als Kompensationsmaßnahmen in Betracht, die geeignet sind, die beeinträchtigten Funktionen des betroffenen Naturraums zu kompensieren (im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 12. September 2024 - 7 C 3.23 - BVerwGE 183, 143 Rn. 12).
- Hat der Plangeber für ein Gewerbegebiet sowohl die allgemein und ausnahmsweise zulässigen Nutzungen als auch die unzulässigen Nutzungen jeweils in abschließenden (Postiv-)Katalogen normiert, ist für eine dort nicht genannte Nutzung ein Rückgriff auf die Bestimmungen des § 8 Abs. 2, Abs. 3 BauNVO durch die - abschließende - planerische Entscheidung versperrt (Rn. 82).
Hat der Plangeber für ein Gewerbegebiet sowohl die allgemein und ausnahmsweise zulässigen Nutzungen als auch die unzulässigen Nutzungen jeweils in abschließenden (Postiv-)Katalogen normiert, ist für eine dort nicht genannte Nutzung ein Rückgriff auf die Bestimmungen des § 8 Abs. 2, Abs. 3 BauNVO durch die - abschließende - planerische Entscheidung versperrt (Rn. 82).
- BVerwG, Beschl. v. 06.06.2024 – 7 VR 6/24ECLI:DE:BVerwG:2024:060624B7VR6.24.0
- BVerwG, Beschl. v. 06.06.2024 – 7 VR 7/24ECLI:DE:BVerwG:2024:060624B7VR7.24.1
- BVerwG, Beschl. v. 06.06.2024 – 7 VR 5/24ECLI:DE:BVerwG:2024:060624B7VR5.24.0
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