§ 25 – Überschreitung von Immissionsgrenzwerten für Partikel PM10 auf Grund der Ausbringung von Streusand oder -salz auf Straßen im Winterdienst
BIMSCHV_39 · Neununddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung
Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 25 BIMSCHV_39 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.
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