§ 14

BINSCHGERG · Gesetz über das gerichtliche Verfahren in Binnenschiffahrtssachen

(1)In Binnenschiffahrtssachen, die Rheinschiffahrtssachen sind, gelten die Vorschriften des ersten Abschnitts dieses Gesetzes nur, soweit sich aus den Bestimmungen der Revidierten Rheinschiffahrtsakte vom 17. Oktober 1868 und den §§ 15 bis 18 dieses Gesetzes nichts anderes ergibt.
(2)Rheinschiffahrtssachen sind nur die in den Artikeln 34 und 34 * Kl bis der Revidierten Rheinschiffahrtsakte bezeichneten bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und Straf- sowie Bußgeldsachen, die sich auf Vorgänge auf dem Rhein abwärts von der deutsch-schweizerischen Grenze bei Basel beziehen. Ein bürgerlicher Rechtsstreit gilt nicht als Rheinschiffahrtssache, wenn die Parteien die Zuständigkeit eines Gerichts vereinbaren, das für Rheinschiffahrtssachen nicht zuständig ist.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 14 BINSCHGERG und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich § 14 BINSCHGERG direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.