§ 18b

BINSCHGERG · Gesetz über das gerichtliche Verfahren in Binnenschiffahrtssachen

(1)Bei der Verhandlung und Entscheidung von Moselschiffahrtssachen führt das Amtsgericht an Stelle der Bezeichnung "Schiffahrtsgericht" die Bezeichnung "Moselschiffahrtsgericht", das Oberlandesgericht an Stelle der Bezeichnung "Schiffahrtsobergericht" die Bezeichnung "Moselschiffahrtsobergericht".
(2)Die Anträge und die Verfügungen der Staatsanwaltschaft in Moselschiffahrtssachen und die Anträge der Parteien in Moselschiffahrtssachen sollen als solche gekennzeichnet werden.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 18b BINSCHGERG und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich § 18b BINSCHGERG direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.