Verordnung über die Lade- und Löschzeiten sowie das Liegegeld in der Binnenschifffahrt
BINSCHLV · 7 Normen
- § 1Beginn der Ladezeit
- § 2Dauer der Ladezeit
- § 3Löschzeit
- § 4Liegegeld
- § 5Beginn der Lade- und Löschzeit
- § 6Dauer der Lade- und Löschzeit
- § 7Liegegeld
Verordnung über die Lade- und Löschzeiten sowie das Liegegeld in der Binnenschifffahrt ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.