Sechste Verordnung zur vorübergehenden Abweichung von der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung
BINSCHSTRO2012ABWV_6 · 6 Normen
- § 1Abweichende Regelungen zur Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung
- § 2Verhaltenspflichten des Schiffsführers oder der Schiffsführerin, der Eigentümer, der Ausrüster und der Person, die in der Fernsteuerungszentrale die Fernsteuerung des Fahrzeugs wahrnimmt (Operator oder Operatorin)
- § 3Ordnungswidrigkeiten
- § 4Inkrafttreten, Außerkrafttreten
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