Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit Biologischen Arbeitsstoffen
BIOSTOFFV_2013 · 25 Normen
- § 1Anwendungsbereich
- § 2Begriffsbestimmungen
- § 3Einstufung von Biostoffen in Risikogruppen
- § 4Gefährdungsbeurteilung
- § 5Tätigkeiten mit Schutzstufenzuordnung
- § 6Tätigkeiten ohne Schutzstufenzuordnung
- § 7Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung und Aufzeichnungspflichten
- § 8Grundpflichten
- § 9Allgemeine Schutzmaßnahmen
- § 10Zusätzliche Schutzmaßnahmen und Anforderungen bei Tätigkeiten der Schutzstufe 2, 3 oder 4 in Laboratorien, in der Versuchstierhaltung sowie in der Biotechnologie
- § 11Zusätzliche Schutzmaßnahmen und Anforderungen in Einrichtungen des Gesundheitsdienstes
- § 12Arbeitsmedizinische Vorsorge
- § 13Betriebsstörungen, Unfälle
- § 14Betriebsanweisung und Unterweisung der Beschäftigten
- § 15Erlaubnispflicht
- § 16Anzeigepflicht
- § 17Unterrichtung der Behörde
- § 18Behördliche Ausnahmen
- § 19Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe
- § 20Ordnungswidrigkeiten
- § 21Straftaten
- § 22Übergangsvorschriften
- Anhang ISymbol für Biogefährdung
- Anhang IIZusätzliche Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten in Laboratorien und vergleichbaren Einrichtungen sowie in der Versuchstierhaltung
- Anhang IIIZusätzliche Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten in der Biotechnologie
Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit Biologischen Arbeitsstoffen ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.