(1)Werden Grundstücke im Eigentum von Gebietskörperschaften nach diesem Gesetz angefordert, so bemißt sich die Entschädigung, wenn und soweit diese Grundstücke nicht Erwerbszwecken dienen, nach dem Ersatz der fortlaufenden Aufwendungen, insbesondere Schuldzinsen für Fremdkapital, Betriebskosten und Versicherungsbeiträge, sowie einem angemessenen Betrag für Abnutzung. Darüber hinaus sind die durch die Anforderung verursachten Aufwendungen, soweit sie den Umständen nach notwendig waren und der Höhe nach angemessen sind, zu erstatten. Die Miete für Ersatzräume ist insoweit zu erstatten, als sie die fortlaufenden Aufwendungen für das angeforderte Grundstück übersteigt.
(2)Für Sachen im Eigentum der Bundesrepublik, die für Zwecke der Streitkräfte angefordert oder nach § 89 Abs. 1 weiter in Anspruch genommen werden, werden Entschädigung und Ersatzleistung insoweit nicht gewährt, als sich die Bundesrepublik in zwischenstaatlichen Verträgen mit der unentgeltlichen Nutzung dieser Sachen durch die Streitkräfte und ihrer Mitglieder einverstanden erklärt und auf den Ersatz von Schäden an diesen Sachen verzichtet hat.
(3)Absatz 2 findet auf Sachen, die im Eigentum des früheren Deutschen Reichs standen und auf Grund des Bundesgesetzes zur vorläufigen Regelung der Rechtsverhältnisse des Reichsvermögens und der preußischen Beteiligung vom 21. Juli 1951 (Bundesgesetzbl. I S. 467) und der Verordnung zur Durchführung des § 6 dieses Gesetzes vom 26. Juli 1951 (Bundesgesetzbl. I S. 471) der Verwaltung des Bundes unterliegen, sinngemäß Anwendung.
Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung
Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 88 BLG und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.
Kann ich § 88 BLG direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?
Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.
Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.