§ 14 – Inkrafttreten, Außerkrafttreten

BLUTARMV_2010 · Verordnung zum Schutz gegen die Ansteckende Blutarmut der Einhufer

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Einhufer-Blutarmut-Verordnung vom 2. Juli 1975 (BGBl. I S. 1845), die zuletzt durch Artikel 5 der Verordnung vom 18. April 2000 (BGBl. I S. 531) geändert worden ist, außer Kraft.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 14 BLUTARMV_2010 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

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