§ 1 – Erlass von Widerspruchsbescheiden in allgemeinen dienstrechtlichen Angelegenheiten

BMASGBWIDVERTRANO · Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und für die Vertretung des Bundes bei Klagen aus dem Beamten- oder Richterverhältnis im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

(1)Die Zuständigkeit für den Erlass von Widerspruchsbescheiden nach § 126 Absatz 3 Satz 1 des Bundesbeamtengesetzes wird den folgenden Behörden übertragen, soweit sie die Maßnahme getroffen haben: 1.der Präsidentin oder dem Präsidenten des Bundesarbeitsgerichts,
2.der Präsidentin oder dem Präsidenten des Bundessozialgerichts,
3.dem Bundesamt für Soziale Sicherung,
4.der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin.
(2)In besoldungs-, beihilfe-, reisekosten-, umzugskosten- und trennungsgeldrechtlichen Angelegenheiten wird die Zuständigkeit für den Erlass des Widerspruchsbescheids dem Bundesverwaltungsamt übertragen, soweit dieses die Maßnahme getroffen hat.
(3)In reisekosten-, umzugskosten- und trennungsgeldrechtlichen Angelegenheiten wird die Zuständigkeit für den Erlass des Widerspruchsbescheids der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen übertragen, soweit diese die Maßnahme getroffen hat.
(4)In beihilferechtlichen Angelegenheiten wird die Zuständigkeit für den Erlass des Widerspruchsbescheids der Postbeamtenkrankenkasse übertragen, soweit diese die Maßnahme getroffen hat.
(5)Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales behält sich vor, in den in den Absätzen 1 bis 4 genannten Fällen im Einzelfall selbst über den Widerspruch zu entscheiden.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 1 BMASGBWIDVERTRANO und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich § 1 BMASGBWIDVERTRANO direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.