Verordnung zu Voraussetzungen von automatisierten Meldedatenabrufen durch Behörden oder sonstige öffentliche Stellen des Bundes und der Länder
BMELDDAV_2022 · 15 Normen
- § 1Anwendungsbereich und Verfahrensgrundsätze
- § 2Technische Grundlagen des Abrufverfahrens
- § 3Standards der Datenübermittlung
- § 4Auswahldaten für die Personensuche
- § 5Abrufdaten für die Personensuche
- § 6Trefferliste für die Personensuche
- § 7Auswahldaten für die freie Suche
- § 8Abrufdaten für die freie Suche
- § 9Verwendung des Identifikationsmerkmals
- § 10Auskunftsfähiger Datenbestand
- § 11Angaben der abrufenden Stelle
- § 12Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Verordnung zu Voraussetzungen von automatisierten Meldedatenabrufen durch Behörden oder sonstige öffentliche Stellen des Bundes und der Länder ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.