§ 24

BMING · Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Bundesregierung

(1)Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 20. September 1949, § 11 jedoch erst vom 1. April 1953 ab in Kraft.
(2)Für die Zeit vor dem 1. April 1953 verbleibt es bei den geleisteten Zahlungen.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

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