§ 3 – Übergangsregelung

BMLEHBEIH_BERTRANO · Anordnung des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat zur Übertragung von Zuständigkeiten in Angelegenheiten der Beihilfe auf die Postbeamtenkrankenkasse

Auf Widersprüche und Klagen, die vor dem 1. Januar 2026 erhoben worden sind, ist die Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMELWidVertrAnO) vom 16. Mai 2017 (BGBl. I S. 1294) weiter anzuwenden.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 3 BMLEHBEIH_BERTRANO und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

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