§ 1 – Geltungsbereich

BMVGVERFWDO2025UBVERFPAKTV · Verordnung zur Anlegung, Führung und Weiterführung papiergebundener Akten in Verfahren nach der Wehrdisziplinarordnung und in Bußgeldverfahren im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung

Diese Verordnung gilt für 1.die Wehrdisziplinaranwaltschaften im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung,
2.die Bundeswehrdisziplinaranwaltschaft beim Bundesverwaltungsgericht sowie
3.die Bußgeldverfahren bearbeitenden Dienststellen im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 1 BMVGVERFWDO2025UBVERFPAKTV und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

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