§ 4 – Inkrafttreten, Außerkrafttreten

BMWIBHWIDVERTRANO · Anordnung zur Übertragung der Zuständigkeit für den Erlass von Widerspruchsbescheiden sowie der Vertretung des Bundes in verwaltungsgerichtlichen Verfahren von Beamtinnen und Beamten im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie in Beihilfeangelegenheiten

(1)Diese Anordnung tritt am 1. August 2021 in Kraft.
(2)Gleichzeitig tritt die Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Bundes bei Klagen von Beschäftigten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie, der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung, der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt, der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe, des Bundeskartellamtes und des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle in Angelegenheiten nach den Beihilfevorschriften des Bundes vom 29. September 2009 (BGBl. I S. 3659) außer Kraft.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

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