Besondere Gebührenverordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen der Bundesnetzagentur
BNETZABGEBV · 9 Normen
- § 1Erhebung von Gebühren und Auslagen
- § 2Höhe der Gebühren und Auslagen
- § 3Auslagen
- § 4Gebührenbefreiung und -ermäßigung
- § 5Zeitgebühr
- § 6Übergangsregelung
- § 7Inkrafttreten; Außerkrafttreten
Besondere Gebührenverordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen der Bundesnetzagentur ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.