Verordnung über die Gewährung von Heilfürsorge für Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte in der Bundespolizei und beim Deutschen Bundestag
BPOLHFV · 21 Normen
- § 1Zweck, Eigenverantwortung, Mitwirkungspflicht
- § 2Sachleistungsprinzip
- § 3Heilfürsorgekarte
- § 4Leistungen
- § 5Ärztliche Behandlung von Heilfürsorgeberechtigten
- § 6Zahnärztliche Behandlung
- § 7Arznei- und Verbandmittel
- § 8Heilmittel
- § 9Hilfsmittel
- § 10Krankenhausbehandlung
- § 11Organ- und Gewebetransplantationen
- § 12Leistungen zur Rehabilitation
- § 13Fahrkosten
- § 14Leistungen bei Pflegebedürftigkeit
- § 15Behandlung während eines dienstlichen Aufenthaltes im Ausland
- § 16Behandlung während eines privaten Aufenthaltes oder bei Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder in der Schweiz
- § 17Behandlung während eines privaten Aufenthaltes außerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, der anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum und der Schweiz
- § 18Übergangsvorschrift
- § 19Verwaltungsvorschrift
- § 20Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Verordnung über die Gewährung von Heilfürsorge für Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte in der Bundespolizei und beim Deutschen Bundestag ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.