Art. 1

BPR_SPATGERKLDGANO · Anordnung des Bundespräsidenten über die Amtstracht bei dem Bundespatentgericht

Auf Grund des § 76 in Verbindung mit § 189 Abs. 1 des Bundesbeamtengesetzes ordne ich an:

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

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