§ 1 – Beitragssätze in der Rentenversicherung

BSG_1999 · Gesetz zur Bestimmung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung für 1999 und zur Bestimmung weiterer Rechengrößen der Sozialversicherung für 1999

Der Beitragssatz beträgt für die Zeit vom 1. April 1999 bis zum 31. Dezember 1999 in der Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten 19,5 vom Hundert und in der knappschaftlichen Rentenversicherung 25,9 vom Hundert.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

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