§ 3 – Zahlungen für Kindererziehungszeiten

BSG_2002 · Gesetz zur Bestimmung der Beitragssätze, der Beitragszahlung des Bundes für Kindererziehungszeiten und zur Bestimmung der Umrechnungsfaktoren für den Versorgungsausgleich in der gesetzlichen Rentenversicherung für 2002

Zur pauschalen Abgeltung für die Beitragszahlung für Kindererziehungszeiten zahlt der Bund an die Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten für das Jahr 2002 einen Betrag in Höhe von 11.614.934.173 Euro.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

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