(Fundstelle: BGBl.
I 2017, 1913 — 1918bzgl. der einzelnen Änderungen vgl.
Fußnote)
Teil 1Grundsätze und Fristen1.Im Sinne von Anhang 6 ist oder sind 1.1Autorisierungssystemein System, mit dem ein angefragter Transaktionsbetrag bei Transaktionen aus Geldautomatensystemen oder aus dem kartengestützten Zahlungsverkehr nach Prüfung der Kartendaten durch das kontoführende Institut oder den Zahlungsdienstleister genehmigt oder abgelehnt wird.
1.2System zur Anbindung an ein Autorisierungssystem aus Sicht des Geldautomatenbetreibersein System, das der Anbindung des Geldautomatenbetreibers an ein Autorisierungssystem des kontoführenden Instituts dient.
1.3System zur Aufbereitung durch den Geldautomatenbetreiberein System eines Geldautomatenbetreibers, welches Nachrichten oder Transaktionen aus Geldautomatensystemen verarbeitet, um die Transaktion in den Zahlungsverkehr einzubringen.
1.4System zur Anbindung an ein Interbanken-Zahlungsverkehrssystemein System, das den Zahlungsdienstleister an die Interbanken-Zahlungsverkehrssysteme anbindet.
1.5Clearing-Systemein System, das im Interbankenverkehr die Transaktionsdaten (Clearing-Daten) an das kontoführende Institut weiterleitet.
1.6Settlement-Systemein System zur Verrechnung von Beträgen zwischen den partizipierenden Instituten.
1.7Kontoführungssystemein System des Zahlungsdienstleisters des Zahlers oder des Zahlungsdienstleisters des Zahlungsempfängers zur elektronischen Führung und Verwaltung der Konten.
1.8Cash CenterEinrichtungen von Wertdienstleistern, in denen Bargeld geprüft, gezählt, sortiert, gelagert oder wieder ausgegeben wird.
1.9IT-System für das Cash Managementein System des Wertdienstleisters zur Berichterstattung, zur Bestellung von Bargeld und zum Cash Management des Wertdienstleisters.
1.10System zur Anbindung an ein Autorisierungssystem aus Sicht des Terminalbetreibersein System, das der Anbindung des Terminalbetreibers (zum Beispiel des Netzbetreibers) an ein Autorisierungssystem dient oder Transaktionen zum zuständigen Autorisierungssystem weiterleitet.
1.11System zur Aufbereitung durch den POS-Terminalbetreiberein System eines Netzbetreibers oder POS-Terminalbetreibers, welches Nachrichten oder Transaktionen von POS-Terminals verarbeitet, um Transaktionen in den Zahlungsverkehr einzubringen.
1.12System zur Annahme der POS-Transaktionsdaten beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängersein System, das Transaktionen von einem Acquirer annimmt.
1.13System zur Annahme einer Überweisung oder Lastschriftein System, mit dem Überweisungsaufträge oder Aufträge zum Einzug von Lastschriften durch den Zahlungsdienstleister des Zahlers oder des Zahlungsempfängers als kontoführendes Institut angenommen und verarbeitet werden.
Hiervon umfasst sind auch Überweisungsaufträge, die über einen Zahlungsauslösedienstleister im Sinne von Artikel 4 Nummer 18 der Richtlinie (EU) 2015/2366 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25.
November 2015 eingereicht werden.
1.14System einer Clearingstelle oder einer zentralen Gegenpartei zur Verrechnung von Wertpapier- und Derivatgeschäftenein System der Clearingstelle oder einer zentralen Gegenpartei gemäß § 1 Absatz 31 des Kreditwesengesetzes.
1.15System zur Anbindung für die Verrechnung und Verbuchung von Wertpapier- und Derivatgeschäftenein System, das der Anbindung eines Teilnehmers oder einer Handelsplattform zu einer Clearingstelle oder zentralen Gegenpartei sowie von einer Clearingstelle oder zentralen Gegenpartei zu einer Verbuchungsstelle dient.
1.16Wertpapier-Settlement-Systemein Wertpapierliefer- und -abrechnungssystem gemäß Artikel 2 Absatz 1 Nummer 10 der Verordnung (EU) Nr. 909/2014.
1.17Depotführungssystem eines Finanzmarktinfrastrukturbetreibersein System eines Finanzmarktinfrastrukturbetreibers, das zur Prüfung des Depotbestands und für Transaktionen von Depots genutzt wird.
1.18System eines Zentralverwahrersein System eines Zentralverwahrers gemäß Artikel 2 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 909/2014.
1.19System zur Aufbereitung von Zahlungsanweisungenein System eines Finanzmarktbetreibers, welches Wertpapier- oder Derivattransaktionen mittelbar oder unmittelbar verarbeitet, um die Transaktionen in den Zahlungsverkehr einzubringen.
1.20System für das Erzeugen und Weiterleiten von Aufträgen zum Handel von Wertpapieren und Derivaten an einen Handelsplatzein System, in dem Kundenaufträge zum Handel von Wertpapieren und Derivaten entgegengenommen, aufbereitet und an Handelsplätze weitergeleitet werden.
1.21System eines HandelsplatzesSystem eines Handelsplatzes im Sinne des Artikels 4 Nummer 24 der Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15.
Mai 2014.
1.22Sonstiges Depotführungssystemein System, das zur Prüfung des Depotbestands und für Transaktionen von Depots genutzt wird und nicht zur unmittelbaren Infrastruktur eines Zentralverwahrers in der Rolle eines Finanzmarktinfrastrukturbetreibers gehört.
1.23(weggefallen)
1.24(weggefallen)
1.25(weggefallen)
1.26(weggefallen)
1.27(weggefallen)
2.Eine Anlage, die einer in Teil 3 Spalte B genannten Anlagenkategorie zuzuordnen ist, gilt ab dem 1.
April des Kalenderjahres, das auf das Kalenderjahr folgt, in dem ihr Versorgungsgrad den in Teil 3 Spalte D genannten Schwellenwert erstmals erreicht oder überschreitet, als kritische Anlage.
Nicht mehr als kritische Anlage gilt eine solche Anlage ab dem 1.
April des Kalenderjahres, das auf das Kalenderjahr folgt, in dem ihr Versorgungsgrad den genannten Schwellenwert unterschreitet.
3.Abweichend von Nummer 1 gilt eine Anlage, die den Anlagenkategorien des Teils 3 Spalte A Nummer 5.1.3, 5.1.7 oder 5.1.11 zuzuordnen ist, ab dem 1.
April des Kalenderjahres, das auf die drei Kalenderjahre folgt, deren durchschnittlicher Versorgungsgrad den in Teil 3 Spalte D genannten Schwellenwert erstmals erreicht oder überschreitet, als kritische Anlage.
4.Der Betreiber hat den Versorgungsgrad seiner Anlage für das zurückliegende Kalenderjahr jeweils bis zum 31.
März des Folgejahres zu ermitteln.
5.Bei der Ermittlung des Versorgungsgrades einer Anlage, die den Anlagenkategorien des Teils 3 Spalte A Nummer 5.1.1, 5.1.4 oder 5.1.8 zuzuordnen ist, sind nur ablaufende Verträge mit Auszahlung der Versicherungsleistung zu berücksichtigen.
Ungeachtet der Auszahlungsweise ist jeder Leistungsfall nur einmalig, bei wiederkehrenden Auszahlungen nur bei der erstmaligen Leistungsbearbeitung zu berücksichtigen.
6.Stehen mehrere Anlagen derselben Art in einem engen betrieblichen Zusammenhang (gemeinsame Anlage) und erreichen oder überschreiten die in Teil 3 Spalte D genannten Schwellenwerte zusammen, gilt die gemeinsame Anlage als kritische Anlage.
Ein enger betrieblicher Zusammenhang ist gegeben, wenn die Anlagen a)mit gemeinsamen Betriebseinrichtungen verbunden sind,
b)einem identischen technischen Zweck dienen und
c)unter gemeinsamer Leitung stehen.
Teil 2Berechnungsformeln zur Ermittlung der Schwellenwerte7.Der für die Anlagenkategorien des Teils 3 Nummer 1.1.1 bis 1.2.1 und 1.3.1 genannte Schwellenwert ist unter Annahme von 30 Transaktionen mit im Inland ausgegebenen Karten an Terminals (Geldautomaten) in- und ausländischer Zahlungsdienstleister pro versorgter Person pro Jahr und eines Regelschwellenwertes von 500 000 versorgten Personen wie folgt berechnet:15 000 000 Transaktionen/Jahr = 30 Transaktionen/Jahr x 500 000
8.Der für die Anlagenkategorie des Teils 3 Nummer 1.4 genannte Schwellenwert ist unter der Annahme von 187 im Cash-Center bearbeiteten Banknoten zur Versorgung einer Person pro Jahr und eines Regelschwellenwertes von 500 000 versorgten Personen wie folgt berechnet:93 500 000 Banknoten/Jahr = 187 Banknoten/Jahr x 500 000
9.Der für die Anlagenkategorien des Teils 3 Nummer 1.2.2 bis 1.2.4 und 2.2.3 bis 2.2.5 genannte Schwellenwert ist unter Annahme von 36 Transaktionen als Mittelwert mit im Inland ausgegebenen Karten an POS-Terminals und Geldautomaten in- und ausländischer Zahlungsdienstleister pro versorgter Person pro Jahr und eines Regelschwellenwertes von 500 000 versorgten Personen wie folgt berechnet:18 000 000 Transaktionen/Jahr = 36 Transaktionen/Jahr x 500 000
10.Der für die Anlagenkategorien des Teils 3 Nummer 2.1.1 bis 2.2.2 und 2.3.1 genannte Schwellenwert ist unter Annahme von 43 Transaktionen mit im Inland ausgegebenen Karten an Terminals (POS) in- und ausländischer Zahlungsdienstleister und eines Regelschwellenwertes von 500 000 versorgten Personen wie folgt berechnet:21 500 000 Transaktionen/Jahr = 43 Transaktionen/Jahr x 500 000
11.Der für die Anlagenkategorien des Teils 3 Nummer 3 genannte Schwellenwert ist unter Annahme von 200 Transaktionen bei Überweisungen und Lastschriften pro versorgter Person und pro Jahr und eines Regelschwellenwertes von 500 000 versorgten Personen wie folgt berechnet:100 000 000 Transaktionen/Jahr = 200 Transaktionen/Jahr x 500 000
12.Der für die Anlagenkategorien des Teils 3 Nummer 4.1.1, 4.1.2, 4.2.1, 4.2.2, 4.2.3, 4.3.1 und 4.5.1 genannte Schwellenwert ist unter Annahme von 1,7 Abwicklungstransaktionen im In- und Ausland pro versorgter Person pro Jahr und eines Regelschwellenwertes von 500 000 versorgten Personen wie folgt berechnet: 850 000 Transaktionen/Jahr = 1,7 Transaktionen/Jahr x 500 000
13.Der für die Anlagenkategorien des Teils 3 Nummer 4.4.1 und 4.6.1 genannte Schwellenwert ist unter Annahme von 13,5 Transaktionen pro versorgter Person pro Jahr und eines Regelschwellenwertes von 500 000 Personen wie folgt berechnet: 6 750 000 Transaktionen/Jahr = 13,5 Transaktionen/Jahr x 500 000
14.Der für die Anlagenkategorien des Teils 3 Nummer 5.1.1, 5.1.2 und 5.1.4 genannte Schwellenwert für die private Krankenversicherung ist unter Annahme von vier Leistungsfällen pro versorgter Person pro Jahr und eines Regelschwellenwertes von 500 000 versorgten Personen wie folgt berechnet: 2 000 000 Leistungsfälle/Jahr = 4 Leistungsfälle/Jahr x 500 000
Teil 3Anlagenkategorien und SchwellenwerteSpalte A Spalte B Spalte C Spalte D
Nr.
Anlagenkategorie Bemessungskriterium Schwellenwert
1 Bargeldversorgung
1.1 Autorisierung einer Abhebung
1.1.1 Autorisierungssystem Anzahl der Transaktionen/Jahr 15 000 000
1.1.2 System zur Anbindung an ein Autorisierungssystem aus Sicht des Geldautomatenbetreibers Anzahl der Transaktionen/Jahr 15 000 000
1.2 Einbringen in den Zahlungsverkehr
1.2.1 System zur Aufbereitung durch den Geldautomatenbetreiber Anzahl der Transaktionen/Jahr 15 000 000
1.2.2 System zur Anbindung an ein Interbanken-Zahlungsverkehrssystem (Clearing und Settlement) Anzahl der Transaktionen/Jahr 18 000 000
1.2.3 Clearing-System Anzahl der Transaktionen/Jahr 18 000 000
1.2.4 Settlement-System Anzahl der Transaktionen des zugehörigen Clearing-Systems/Jahr 18 000 000
1.3 Belastung Kundenkonto
1.3.1 Kontoführungssystem Anzahl der in diesem System bei der Erbringung einer kritischen Dienstleistung verbuchten Transaktionen 15 000 000
1.4 Bargeldlogistik
1.4.1 Cash Center Anzahl bearbeiteter Banknoten/Jahr 93 500 000
1.4.2 IT-System für das Cash Management Anzahl bearbeiteter Banknoten/Jahr 93 500 000
2 Kartengestützter Zahlungsverkehr
2.1 Autorisierung
2.1.1 Autorisierungssystem Anzahl der in diesem System bei der Erbringung einer kritischen Dienstleistung autorisierten Transaktionen 21 500 000
2.1.2 System zur Anbindung an ein Autorisierungssystem aus Sicht des Terminalbetreibers Anzahl der in diesem System bei der Erbringung einer kritischen Dienstleistung autorisierten Transaktionen 21 500 000
2.2 Einbringen in den Zahlungsverkehr
2.2.1 System zur Aufbereitung durch den POS-Terminalbetreiber Anzahl der Transaktionen/Jahr 21 500 000
2.2.2 System zur Annahme der POS-Transaktionsdaten beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers Anzahl der Transaktionen/Jahr 21 500 000
2.2.3 System zur Anbindung an ein Interbanken-Zahlungsverkehrssystem (Clearing und Settlement) Anzahl der Transaktionen/Jahr 18 000 000
2.2.4 Clearing-System Anzahl der Transaktionen/Jahr 18 000 000
2.2.5 Settlement-System Anzahl der Transaktionen des zugehörigen Clearing-Systems/Jahr 18 000 000
2.3 Belastung auf dem Konto des Zahlers und Gutschrift auf dem Konto des Zahlungsempfängers
2.3.1 Kontoführungssystem Anzahl der in diesem System bei der Erbringung der jeweiligen kritischen Dienstleistung verbuchten Transaktionen 21 500 000
3 Konventioneller Zahlungsverkehr
3.1 Annahme einer Überweisung oder Lastschrift
3.1.1 System zur Annahme einer Überweisung oder Lastschrift Anzahl der Transaktionen/Jahr 100 000 000
3.2 Einbringen in den Zahlungsverkehr
3.2.1 System zur Anbindung an ein Interbanken-Zahlungsverkehrssystem (Clearing und Settlement) Anzahl der Transaktionen/Jahr 100 000 000
3.2.2 Clearing-System Anzahl der Transaktionen/Jahr 100 000 000
3.2.3 Settlement-System Anzahl der Transaktionen des zugehörigen Clearing-Systems/Jahr 100 000 000
3.3 Belastung und Gutschrift auf Kundenkonten
3.3.1 Kontoführungssystem Anzahl der Transaktionen/Jahr 100 000 000
4 Handel, Verrechnung und Abwicklung von Wertpapier- und Derivatgeschäften
4.1 Verrechnung von Wertpapier- und Derivatgeschäften
4.1.1 System einer Clearingstelle oder zentralen Gegenpartei zur Verrechnung von Wertpapier- und Derivatgeschäften Anzahl der Transaktionen/Jahr 850 000
4.1.2 System zur Anbindung für die Verrechnung und Verbuchung von Wertpapier- und Derivatgeschäften Anzahl der Transaktionen/Jahr 850 000
4.2 Verbuchung Wertpapiere
4.2.1 Wertpapier-Settlement-System Anzahl der Transaktionen/Jahr 850 000
4.2.2 Depotführungssystem eines Finanzmarktinfrastrukturbetreibers Anzahl der Transaktionen/Jahr 850 000
4.2.3 System eines Zentralverwahrers Anzahl der Transaktionen/Jahr 850 000
4.3 Verbuchung Geld
4.3.1 System zur Aufbereitung der Zahlungsanweisung Anzahl der Transaktionen/Jahr 850 000
4.4 Einbringen von Aufträgen in den Handel
4.4.1 System für das Erzeugen von Aufträgen zum Handel von Wertpapieren und Derivaten und Weiterleiten an einen Handelsplatz Anzahl der Transaktionen/Jahr 6 750 000
4.5 Ausführung des Handels
4.5.1 System eines Handelsplatzes Anzahl der Transaktionen/Jahr 850 000
4.6 Bestandsführung für den Kunden
4.6.1 Sonstiges Depotführungssystem Anzahl der Transaktionen/Jahr 6 750 000
5 (weggefallen)
Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung
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