§ 1 – Beitragssätze in der Rentenversicherung

BSV_1995 · Verordnung zur Bestimmung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung für 1995

Der Beitragssatz für das Jahr 1995 beträgt in der Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten 18,6 vom Hundert und in der knappschaftlichen Rentenversicherung 24,7 vom Hundert.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

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