§ 1 – Beitragssätze in der Rentenversicherung

BSV_1996 · Verordnung zur Bestimmung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung für 1996 und zur Bestimmung weiterer Rechengrößen der Sozialversicherung für 1996

Der Beitragssatz für das Jahr 1996 beträgt in der Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten 19,2 vom Hundert und in der knappschaftlichen Rentenversicherung 25,5 vom Hundert.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

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