Gemeinsame Geschäftsordnung des Bundestages und des Bundesrates für den Ausschuß nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß)
BTBRGGO · 14 Normen
- § 1Ständige Mitglieder
- § 2Vorsitz
- § 3Vertretung
- § 4Wechsel der Mitglieder und Stellvertreter
- § 5Bundesregierung
- § 6Teilnahme anderer Personen
- § 7Beschlußfähigkeit
- § 8Mehrheit
- § 9Unterausschüsse
- § 10Verfahren im Bundestag
- § 11Verfahren im Falle eines Einigungsvorschlages auf Bestätigung des Gesetzesbeschlusses
- § 12Abschluß des Verfahrens
- § 13Außerkrafttreten
Gemeinsame Geschäftsordnung des Bundestages und des Bundesrates für den Ausschuß nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.