§ 5 – Urlaubsdauer

BURLV · Verordnung über den Erholungsurlaub der Beamtinnen, Beamten und Richterinnen und Richter des Bundes

(1)Der Erholungsurlaub beträgt für Beamtinnen und Beamte, deren regelmäßige Arbeitszeit auf 5 Tage in der Kalenderwoche verteilt ist, für jedes Urlaubsjahr 30 Arbeitstage.
(2)Beamtinnen und Beamten steht für jeden vollen Monat der Dienstleistungspflicht ein Zwölftel des Jahresurlaubs nach Absatz 1 zu, wenn 1.sie im Laufe des Urlaubsjahres in den öffentlichen Dienst eingetreten sind,
2.ein Urlaub ohne Besoldung durch Aufnahme des Dienstes vorübergehend unterbrochen wird oder
3.das Beamtenverhältnis im Laufe des Urlaubsjahres endet.
(3)Der Jahresurlaub nach Absatz 1 wird für jeden vollen Kalendermonat 1.eines Urlaubs ohne Besoldung oder
2.einer Freistellung von der Arbeit nach § 9 der Arbeitszeitverordnung
um ein Zwölftel gekürzt.
(4)Arbeitstage im Sinne dieser Verordnung sind alle Kalendertage, an denen die Beamtin oder der Beamte Dienst zu leisten hat. Endet ein Dienst erst am folgenden Kalendertag, gilt als Arbeitstag nur der Kalendertag, an dem der Dienst begonnen hat. Ein nach Absatz 1 als Erholungsurlaub zustehender Arbeitstag entspricht einem Fünftel der jeweiligen regelmäßigen Arbeitszeit der Beamtin oder des Beamten; ändert sich deren Dauer im Laufe eines Monats, ist die höhere Dauer für den ganzen Monat anzusetzen.
(5)Ist die regelmäßige Arbeitszeit im Durchschnitt des Urlaubsjahres auf mehr oder weniger als fünf Tage in der Kalenderwoche verteilt, ist der Urlaubsanspruch nach Absatz 1 entsprechend umzurechnen. Bei der Umrechnung auf eine Sechs-Tage-Woche gelten alle Kalendertage, die nicht Sonntage sind, als Arbeitstage; ausgenommen sind gesetzlich anerkannte Feiertage, Heiligabend und Silvester, soweit diese zu einer Verminderung der regelmäßigen Arbeitszeit führen. In Verwaltungen, in denen die Verteilung der regelmäßigen Arbeitszeit häufig wechselt, kann der Erholungsurlaub generell auf der Grundlage einer Sechs-Tage-Woche berechnet werden.
(6)Die Dienststelle kann den Erholungsurlaub einschließlich eines Zusatzurlaubs nach Stunden berechnen.
(7)Ergeben sich bei der Berechnung des Urlaubsanspruchs Bruchteile eines Tages oder einer Stunde, wird kaufmännisch gerundet.
(8)In einem Urlaubsjahr zu viel gewährter Erholungsurlaub ist so bald wie möglich durch Anrechnung auf einen neuen Urlaubsanspruch auszugleichen. Soweit Beamtinnen oder Beamte den ihnen zustehenden Erholungsurlaub vor dem Beginn eines Urlaubs ohne Besoldung oder vor Beginn der mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbote nicht in Anspruch genommen haben, ist der Resturlaub nach dem Ende dieses Urlaubs ohne Besoldung oder dieser Schutzfristen dem Erholungsurlaub des laufenden Urlaubsjahres hinzuzufügen. Der übertragene Resturlaub kann in vollem Umfang nach § 7a angespart werden, soweit der Beamtin oder dem Beamten für das Kalenderjahr, in dem der Urlaubsanspruch entstanden ist, die Personensorge für ein Kind unter zwölf Jahren zusteht.
(9)Für Professorinnen und Professoren sowie Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren an Hochschulen und Lehrerinnen und Lehrer an Bundeswehrfachschulen wird der Anspruch auf Erholungsurlaub durch die vorlesungs- oder unterrichtsfreie Zeit abgegolten. Bei einer Erkrankung während der vorlesungs- oder unterrichtsfreien Zeit gilt § 9 entsprechend. Bleiben wegen einer dienstlichen Inanspruchnahme oder einer Erkrankung die vorlesungs- oder unterrichtsfreien Tage hinter der Zahl der zustehenden Urlaubstage zurück, so ist insoweit Erholungsurlaub außerhalb der vorlesungs- oder unterrichtsfreien Zeit zu gewähren.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Zitierende Gerichtsentscheidungen

  • BVerwG, Urt. v. 04.05.2021 – 2 WD 16/20ECLI:DE:BVerwG:2021:040521U2WD16.20.0

    Ein unerlaubtes Fernbleiben eines Soldaten vom Dienst an fünf teilweise zusammenhängenden Tagen ist im Regelfall mit einer Dienstgradherabsetzung zu ahnden.

  • BVerwG, Urt. v. 03.12.2020 – 2 WD 4/20ECLI:DE:BVerwG:2020:031220U2WD4.20.0

    1. In einem maßnahmebeschränkten wehrdisziplinargerichtlichen Berufungsverfahren ist das Bundesverwaltungsgericht nicht gehindert, zusätzlich eigene, für die Maßnahmebemessung erhebliche Feststellungen zum Tathergang zu treffen, solange diese weder im Widerspruch zu den Tat- und Schuldfeststellungen der Truppendienstkammer stehen noch dadurch deren rechtliche Würdigung in Frage gestellt wird. 2. Eine andere seelische Abartigkeit i.S.d. § 20 StGB liegt bei einer nicht pathologisch bedingten Anpassungs- und Persönlichkeitsstörung nur vor, wenn sie in ihrem Gewicht einer krankhaften seelischen Störung gleichkommt und Symptome aufweist, die in ihrer Gesamtheit das Leben des Täters vergleichbar schwer und mit ähnlichen Folgen stören, belasten oder einengen.

  • BVerwG, Beschl. v. 25.06.2013 – 1 WRB 2/11

    1. Soldaten haben gemäß Art. 7 Abs. 2 RL 2003/88/EG (juris: EGRL 88/2003) einen Anspruch auf finanzielle Abgeltung von bei Eintritt oder Versetzung in den Ruhestand krankheitsbedingt nicht genommenem Urlaub. 2. Der Umfang des Urlaubsabgeltungsanspruchs ist auf die sich aus Art. 7 Abs. 1 RL 2003/88/EG ergebenden vier Wochen Erholungsurlaub im Jahr beschränkt. 3. Für die Berechnung des tatsächlich genommenen Urlaubs ist unerheblich, ob es sich um Urlaub aus dem laufenden Urlaubsjahr oder um solchen, der aus dem vorangegangenen Urlaubsjahr übertragen wurde, handelt. Die Regelung, dass der volle Jahresurlaub gewährt wird, wenn der Soldat in der zweiten Hälfte des Urlaubsjahres in den Ruhestand tritt (§ 1 Satz 1 SUV <juris: SoldUrlV> i.V.m. § 5 Abs. 2 Satz 2 Alt. 2 EUrlV <juris: BUrlV>), erstreckt sich nicht auf den unionsrechtlichen Urlaubsabgeltungsanspruch.

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 5 BURLV und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich § 5 BURLV direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.