§ 11 – Bewirtschaftung des Waldes
BWALDG · Gesetz zur Erhaltung des Waldes und zur Förderung der Forstwirtschaft
Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung
Zitierende Gerichtsentscheidungen
- BVerwG, Urt. v. 25.06.2014 – 4 CN 4/13
1. Die Festsetzung einer Fläche als "Laubmischwald" findet in § 9 Abs. 1 Nr. 18 Buchst. b BauGB keine Rechtsgrundlage. 2. Auf Flächen für die Landwirtschaft oder Wald nach § 9 Abs. 1 Nr. 18 BauGB können wegen der Sperrwirkung des § 9 Abs. 1 Nr. 25 BauGB keine landschaftspflegerischen Maßnahmen festgesetzt werden.
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