Gesetz zur Finanzierung der Bundeswehr und zur Errichtung eines „Sondervermögens Bundeswehr“
BWFINSVERMG · 10 Normen
- § 1Errichtung eines Sondervermögens und Finanzierung der Bundeswehr
- § 1aWeitere Maßnahmen zur Stärkung der Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit
- § 2Zweck des Sondervermögens
- § 3Stellung im Rechtsverkehr
- § 4Kreditermächtigung
- § 5Wirtschaftsplan, Haushaltsrecht, Mittelverwendung
- § 6Jahresrechnung
- § 7Verwaltungskosten
- § 8Auflösung, Tilgungsplan
Gesetz zur Finanzierung der Bundeswehr und zur Errichtung eines „Sondervermögens Bundeswehr“ ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.