Art. 1

CSCG · Gesetz zu dem Übereinkommen vom 2. Dezember 1972 über sichere Container

Dem in Genf am 5. Dezember 1972 von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichneten Internationalen Übereinkommen vom 2. Dezember 1972 über sichere Container (CSC) wird zugestimmt. Das Übereinkommen wird mit seinen Anlagen nachstehend veröffentlicht.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

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