§ 6 – Übergangsbestimmungen

D_NENSCHV · Bekanntmachung der Verordnung über den Schutz der Randdünen auf der Nordseeinsel Wangerooge

Schilder, die am 30. Juni 2016 aufgestellt sind, gelten neben den nach dieser Verordnung aufgestellten Schildern bis zum 31. Dezember 2021 fort. Im Umfang der sich aus den fortgeltenden Schildern ergebenden Verbote oder Berechtigungen ist die Verordnung über den Schutz der Randdünen auf der Insel Wangerooge vom 27. Oktober 1972 (VkBl. 1972, 852) weiter anzuwenden.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 6 D_NENSCHV und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

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