Verordnung zur Erhebung von Gebühren und Auslagen für die Bereitstellung von Daten nach den Regelungen der Datentransparenzverordnung
DATRAGEBV · 13 Normen
- § 1Anwendungsbereich und Gebührenerhebung
- § 2Entstehung der Gebührenschuld
- § 3Gebührenschuldner
- § 4Befreiung von der Zahlung der Gebühren und von der Erstattung der Auslagen
- § 5Höhe der Grundgebühr
- § 6Höhe der Zusatzgebühr für Datenauswertung und Datenbereitstellung
- § 7Höhe der Gebühr für Beratung, Erstellung vorläufiger Auswertungen und Zwischenergebnisse
- § 8Höhe der Gebühr bei Rücknahme des Antrags
- § 9Erstattung von Auslagen
- § 10Höhe der Gebühr für Schulungen
- § 11Gebührenerhöhung und -ermäßigung
- § 12Anwendung des Bundesgebührengesetzes
- § 13Inkrafttreten
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