Art. 4

DBAVERARABEMG · Gesetz zu dem Abkommen vom 9. April 1995 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Arabischen Emiraten zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und zur Belebung der wirtschaftlichen Beziehungen

(1)Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
(2)Der Tag, an dem das Abkommen nach seinem Artikel 29 Abs. 2 sowie das Protokoll in Kraft treten, ist im Bundesgesetzblatt bekanntzugeben.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

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