Gesetz zum Abbau von Hemmnissen bei Investitionen in der Deutschen Demokratischen Republik einschließlich Berlin (Ost)
DDRIG · 5 Normen
- § 1Steuerfreie Rücklage bei Überführung bestimmter Wirtschaftsgüter in eine Kapitalgesellschaft oder Erwerbs- oder Wirtschaftsgenossenschaft in der Deutschen Demokratischen Republik einschließlich Berlin (Ost)
- § 2Steuerfreie Rücklage für Verluste einer Tochtergesellschaft in der Deutschen Demokratischen Republik einschließlich Berlin (Ost)
- § 3Gewerbesteuer
- § 6Berlin-Klausel
- § 7Inkrafttreten, Anwendungszeitraum
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