§ 1

DGBANKSA · Satzung DG BANK AG

1.Die Firma lautet:DG BANKDeutsche Genossenschaftsbank Aktiengesellschaft
2.Die Aktiengesellschaft hat ihren Sitz in Frankfurt am Main. Sie kann dort, wo sie anstelle von genossenschaftlichen Zentralbanken Regionalverantwortung übernimmt, Hauptverwaltungen und Zweigniederlassungen bilden und unterhalten. Hierbei hat sie den selbständigen und eigenverantwortlich tätigen genossenschaftlichen Kreditinstituten neben einem marktgeforderten Leistungsangebot die erforderliche Präsenz zu gewährleisten.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 1 DGBANKSA und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich § 1 DGBANKSA direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.