§ 1 – Aufgaben des Lenkungsausschusses, Rechts- und Fachaufsicht

DHRV · Verordnung über das Deutsche Hämophilieregister

(1)Das Paul-Ehrlich-Institut richtet für das Deutsche Hämophilieregister (Register) einen Lenkungsausschuss ein. Der Lenkungsausschuss berät und beschließt über alle Fragen, die für das Register aufgrund dessen Aufgaben nach § 21a Absatz 1 Satz 2 des Transfusionsgesetzes maßgeblich sind.
(2)Die Mitglieder des Lenkungsausschusses tragen zur Erfüllung der Aufgaben des Registers bei, indem sie insbesondere folgende Bereiche berücksichtigen: 1.die organisatorische und technische Ausgestaltung und Weiterentwicklung des Registers,
2.die klinische und wissenschaftliche Ausgestaltung und Weiterentwicklung des Registers und
3.das Interesse der Patienten an einer qualitätsgesicherten Therapie.
(3)Die Rechts- und Fachaufsicht über den Lenkungsausschuss bei der Wahrnehmung der Aufgaben nach den Absätzen 1 und 2 führt das Bundesministerium für Gesundheit.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 1 DHRV und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

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