Anlage 2 – (zu § 5)

DIALOGMSERVAUSBV · Verordnung über die Berufsausbildung zur Servicefachkraft für Dialogmarketing

(Fundstelle: BGBl. I 2006, 1245)
Erstes Ausbildungsjahr
(1)In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen 1.1Stellung, Rechtsform und Struktur,
1.2Berufsbildung, arbeits-, sozial- und tarifrechtliche Vorschriften, Lernziele a bis d,
1.3Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
1.4Umweltschutz,
2.Dienstleistungsangebot,
5.1Sprachliche und schriftliche Kommunikation,
6.1Software, Netze und Dienste, Lernziele a und b,
zu vermitteln.
(2)In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen 3.Arbeitsorganisation, Kooperation, Teamarbeit, Lernziele e und f,
5.2Kundenbetreuung,
6.1Software, Netze und Dienste, Lernziel c,
6.2Datenbanken, Datenschutz und Datensicherheit, Lernziele b und c,
zu vermitteln.
(3)In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen 3.Arbeitsorganisation, Kooperation, Teamarbeit, Lernziele a und b,
5.3Kundenbindung,
6.2Datenbanken, Datenschutz und Datensicherheit, Lernziele d und e,
zu vermitteln.
Zweites Ausbildungsjahr
(1)In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen 5.4Kundengewinnung,
6.1Software, Netze und Dienste, Lernziele d bis f,
6.2Datenbanken, Datenschutz und Datensicherheit, Lernziel a,
zu vermitteln.
(2)In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen 1.2Berufsbildung, arbeits-, sozial- und tarifrechtliche Vorschriften, Lernziele e und f,
3.Arbeitsorganisation, Kooperation, Teamarbeit, Lernziele g bis j,
4.Betriebliche Prozessorganisation, qualitätssichernde Maßnahmen
zu vermitteln.
(3)In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen 3.Arbeitsorganisation, Kooperation, Teamarbeit, Lernziele c und d,
7.1Projektvorbereitung,
7.2Projektdurchführung,
7.3Projektcontrolling
zu vermitteln.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Anlage 2 DIALOGMSERVAUSBV und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

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