§ 2 – Inkrafttreten

DIENSTUNF_RANGAA_BERTRANO · Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Bescheiden und Widerspruchsbescheiden sowie die Vertretung bei Klagen in Erstattungsverfahren von Beamtinnen und Beamten des Auswärtigen Amts im In- und Ausland sowie Familienangehörigen von im Ausland tätigen Beamtinnen und Beamten und von Tarifbeschäftigten auf das Bundesverwaltungsamt in Dienstunfallfürsorgeangelegenheiten

Diese Anordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2025 in Kraft.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

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