Art. 4

DIPLBEZ_BKG · Gesetz zu dem Wiener Übereinkommen vom 18. April 1961 über diplomatische Beziehungen

Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft. Der Tag, an dem das Übereinkommen nach seinem Artikel 51 sowie die beiden Fakultativ-Protokolle nach ihren Artikeln 8 und 6 für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft treten, ist im Bundesgesetzblatt bekanntzugeben.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 4 DIPLBEZ_BKG und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

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