§ 9 – Grund und Boden
DMBILG · Gesetz über die Eröffnungsbilanz in Deutscher Mark und die Kapitalneufestsetzung
Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung
Zitierende Gerichtsentscheidungen
- BFH, Beschl. v. 10.05.2012 – X B 26/11
1. NV: Bei der "Arbeitsorientierungen zur Bewertung von Grund und Boden in der DM-Eröffnungsbilanz" handelt es sich um eine Übergangsvorschrift, der nur in Ausnahmefällen eine grundsätzliche Bedeutung i.S.d. § 115 Abs. 1 Nr. 1 FGO zukommen kann. 2. NV: Eine Überraschungsentscheidung kann gegeben sein, wenn der Spruchkörper im Verlauf des Verfahrens einen rechtlichen Hinweis gibt und --ohne die Beteiligten zuvor darauf hinzuweisen-- im Urteil entgegengesetzt entscheidet. Der gegebene Hinweis muss jedoch so ausgestaltet und zu verstehen sein, dass sich die Beteiligten darauf verlassen konnten.
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