Art. 8 – Inkrafttreten

DOLLBBERABK2G · Gesetz zum Zweiten Abkommen vom 16. August 1960 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika über gewisse Angelegenheiten, die sich aus der Bereinigung deutscher Dollarbonds ergeben

(1)Dieses Gesetz tritt mit Ausnahme der Artikel 2, 4 und 5 am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
(2)Artikel 2 und 5 treten am gleichen Tage in Kraft, an dem das Abkommen in Kraft tritt.
(3)Artikel 4 tritt, soweit er die nachträgliche Erteilung von Feststellungsbescheiden für Arten von Auslandsbonds betrifft, als deren Begebungsland im Verzeichnis der Auslandsbonds (Anlage zu § 1 Abs. 1 des Bereinigungsgesetzes für deutsche Auslandsbonds, ergänzt durch § 1 der Ersten Durchführungsverordnung zum Bereinigungsgesetz vom 21. Februar 1953 - Bundesgesetzbl. I S. 31) die Vereinigten Staaten von Amerika angegeben sind, zu dem in Absatz 2 genannten Zeitpunkt, im übrigen zu dem in Absatz 1 genannten Zeitpunkt in Kraft.
(4)

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 8 DOLLBBERABK2G und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Art. 8 DOLLBBERABK2G direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.