§ 10 – Inkrafttreten, Außerkrafttreten

DRECHSHOLZSPIELMSTRV · Verordnung über das Meisterprüfungsberufsbild und über die Prüfungsanforderungen in den Teilen I und II der Meisterprüfung im Drechsler-(Elfenbeinschnitzer-) und Holzspielzeugmacher-Handwerk

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2002 in Kraft. Gleichzeitig sind der Erlass des Reichs- und Preußischen Wirtschaftsministers Nr. V 2801/37 vom 18. März 1937 und der Erlass über das Berufsbild für das Drechsler- (Elfenbeinschnitzer-)Handwerk vom 23. März 1957 (Erlass BMWi-II B 1-1003/57) nicht mehr anzuwenden.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 10 DRECHSHOLZSPIELMSTRV und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

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