§ 4 – Höhe und Einteilung des Grundkapitals

DSLBSA · Satzung der DSL Bank AG (Anhang des Gesetzes über die Umwandlung der Deutschen Siedlungs- und Landesrentenbank in eine Aktiengesellschaft)

(1)Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 113.750.000,00 Deutsche Mark. Es ist eingeteilt in 56.875.000 Stückaktien. Die Aktien lauten auf den Inhaber.
(2)Der Anspruch auf Verbriefung der Aktien ist ausgeschlossen.
(3)Die Gesellschaft ist berechtigt, Aktienurkunden auszustellen. Über mehrere Aktien eines Aktionärs kann eine Urkunde ausgestellt werden. Die Form der Aktienurkunden und der Gewinnanteil- und Erneuerungsscheine bestimmt der Vorstand. Das Gleiche gilt für sonst von der Gesellschaft ausgegebene Wertpapiere.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 4 DSLBSA und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich § 4 DSLBSA direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.